top of page
kids-gaaf47c727_1920.jpg

FINANZIELLE HILFEN

Auszubildende können unterschiedliche Förderungen (z. B. Ausbildungsförderung) und Hilfen beantragen. Hierbei hat der Freistaat Bayern einige Möglichkeiten ausgearbeitet für Ausbildungsberufe sowie für Studiengänge. Daneben gibt es weitere Vergünstigungen wie z. B. die Befreiung von der Rundfunkgebühr.

Deine Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

HIER MEHR ERFAHREN_edited.jpg
Ausbildungsförderung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Informationen

Grundsätzlich gilt, wer BAföG beantragen könnte, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Da Schüler*innen und Studierende, die bei ihren Eltern wohnen oder wohnen könnten, trotz einer entsprechenden laufenden Ausbildung nicht BAföG-berechtig sind existieren auch hier Ausnahmen.

Mehr Erfahren_Button.png

Mit einer Aufstiegsfortbildung (auch höherqualifizierende Berufsbildung) wird die berufliche Handlungsfähigkeit erweitert, um beruflich aufzusteigen. 

Mehr Erfahren_Button.png

Wenn du während deiner Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst, kannst du eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um so deine Lebenshaltungskosten zu decken.

Mehr Erfahren_Button.png

Alle weiteren Informationen unterm Link

Mehr Erfahren_Button.png
Sozialleistungen; Informationen

Direkt hier geht's weiter.

HIER MEHR ERFAHREN_edited.jpg

Deine Hochschulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Mehr Erfahren_Button.png

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt mit Zuschüssen anspruchsvolle, fach-bezogene, berufliche oder berufsüber-greifende Weiterbildungsmaßnahmen.

Mehr Erfahren_Button.png

Teilnehmer*Innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – können altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Mehr Erfahren_Button.png

An die Stelle des früheren Betreuungsfreibetrags ist der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" in Höhe von bis zu 2.928 Euro getreten.

Bei der Einkommensteuer wird dieser Freibetrag nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Betreuungsbedarfs nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

Mehr Erfahren_Button.png

Alle weiterführenden Informationen unter folgendem Link.

Mehr Erfahren_Button.png
Rundfunk- und Fernsehgebühren; 
Beantragung einer Befreiung

Alles weitere erfährst Du hier.

HIER MEHR ERFAHREN_edited.jpg

Hier kannst Du mehr Informationen einholen.

HIER MEHR ERFAHREN_edited.jpg
Möglichkeiten der vorzeitigen Rückzahlung
bottom of page