Mindestlohn bei der Ausbildung
Die sogenannte Mindestausbildungsvergütung wird oftmals fälschlicherweise als Mindestlohn für AzuBe´s bezeichnet. Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Deutschland diese gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Mit der Mindestausbildungsvergütung wollte die Bundesregierung erreichen, dass mehr Jugendliche eine Ausbildung in Branchen anstreben, die lange wegen dem Gehalt benachteiligt waren. Darunter fallen auch außerbetriebliche Ausbildungen. Die Höhe des Mindestlohns ist in §17 des Berufsbildungsgesetzes festgelegt.
Für wen ist die Mindestausbildungsvergütung gültig?
Der Mindestlohn gilt für Jugendliche „die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden“, heißt es seitens der Verbraucherzentrale. Je nach Lohntarifvertrag sind auch höhere Mindestlöhne möglich.
Bei landesrechtlich geregelten Berufen gelten andere Vorgaben. Zu diesen zählen bspw. Erzieher, Ergotherapeuten, Logopäden sowie Physiotherapeuten. Ähnlich verhält es sich mit pflegerischen Berufen. Regelungen zu einer pflegerischen Ausbildung unterliegen dem Pflegegesetz und deshalb nicht dem Azubi-Mindestlohn.
So viel bekommen AzuBe´s ab 2022 in ihren Ausbildungsjahren.
​
​
​
​
​
AzuBe´s erhalten in ihrem ersten Ausbildungsjahr eine Mindestausbildungsvergütung von monatlich 585 EUR (Brutto) im Monat. In den weiteren Jahren erhöht sich der Lohn folgendermaßen:
2. Ausbildungsjahr: Aufschlag von 18 %
3. Ausbildungsjahr: Aufschlag von 35 %
4. Ausbildungsjahr: Aufschlag von 40 %
​
​
Hinweis: Bitte immer daran denken, dass vom Bruttolohn noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abziehen
​
Selbstverständlich erscheint der beschlossene Mindestlohn als nicht besonders hoch, jedoch gewährleistet eine faire und transparente Entlohnung. Außerdem verhindert der Mindestlohn Armut und das Ausnutzen von Arbeitnehmern und schafft gleichzeitig würdige Arbeitsbedingungen.
Ausbildungsvergütung in der Metall- und Elektro-Industrie
​
In der Metall- und Elektroindustrie liegt die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung oberhalb des gesetzlichen „Mindestlohn für AzuBe´s“.
Ein Mechatroniker*In verdient momentan 1.050 € im 1. Ausbildungsjahr.
Selbstverständlich können Jugendliche und deren Familien weitere Hilfen bei der Finanzierung ihrer Ausbildung bekommen. Außerdem hat man immer die Chance, vor Ausbildungsbeginn über eine Gehaltsvorstellung zu verhandeln.
​
Hinweis: Lassen Sie Ihr Kind seine Berufswahl nicht vom Gehalt abhängig machen. Ihr Kind wird auf Ihre Meinung viel wert legen. Denken Sie daran, dass ihr Kind die nächsten Jahrzehnte in seinem Beruf tätig sein wird, somit wäre eine gewisse Zufriedenheit mit seiner Berufswahl wünschenswert. Der Job sollte Spaß machen und die Rahmenbedingungen passen. Schwankt ihr Kind zwischen zwei Berufen, dann kann das Gehalt selbstverständlich ein möglicher Entscheidungsfaktor sein.